Neue Corona-Verordnung mit Auswirkungen auf den Sport

Änderungen betreffen auch den Trainingsbetrieb.

Dominik Adler

Laut der nun aktuellen CoronaVO sind Ansammlungen von über 10 Personen laut §9 Absatz 1, untersagt.

 

Dies betrifft auch den Trainingsbetrieb des TVI, denn: Die aktuell noch gültige "CoronaVO Sport" bezieht sich immer auf die übergeordnete Landesverordnung!

 

Eure Übungsleiter werden euch zeitnah Infos geben, inwieweit dies Auswirkungen auf das Training hat.

 

Wie immer gilt: Bleibt gesund!

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